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Modellprojekt digitales Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen: Kreis Gütersloh präsentiert fast zehnjährige Online-Erfahrung
Gütersloh, 21.06.2018. In einem frisch am 12. Juni unterzeichneten „Letter of Intent“ vereinbarten das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, die Städte Dortmund, Ennepetal, Köln und Xanten sowie die Kreise Gütersloh und Warendorf eine Zusammenarbeit zur Entwicklung einheitlicher Standards für die digitale und medienbruchfreie Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren in NRW.
Keine Woche später begrüßte jetzt Landrat Sven-Georg Adenauer im Kreishaus Gütersloh bereits die Projektgruppe unter Leitung des 'Bauministeriums' beim Kreis Gütersloh und betonte sein persönliches Interesse an diesem Projekt. "Es brauchte absolut keiner Überzeugungskraft, mich von der Idee der Teilnahme zu begeistern. Gleichzeitig bin ich auch sehr stolz darauf, dass der erste Praxisbesuch der Arbeitsgruppe unserer Baugenehmigungsbehörde gilt, die ihr über fast ein Jahrzehnt praktiziertes flächendeckendes Onlineverfahren in allen Facetten vorstellen wird. Wir sind schon jetzt gut aufgestellt für die Herausforderungen der Zukunft und suchen gerne den gemeinsamen Schulterschluss im Sinne einer zukunftsgerechten Verwaltung", so der Landrat.
Dr. Thomas Wilk, bis vor kurzem Kreisdirektor in Unna und seit Jahresbeginn Leiter der Bauabteilung im nordrheinwestfälischen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, bedankte sich als Projektleiter und Vertreter des Landes für den freundlichen Empfang und übernahm die Moderation des Prozesses. Ziel der Landesregierung sei es, die Chancen der Digitalisierung für komplexe moderne Verwaltungsprozesse auch im Baubereich zu nutzen, betonte er.
Bernhard Bußwinkel, Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionen beim Kreis, erläuterte die mehr als 14-jährige Entstehungsgeschichte des Verfahrens und betonte die enormen Potentiale für eine echte Verfahrensbeschleunigung und -transparenz durch die Digitalisierung. Wichtigstes Ziel für ihn sei, die derzeitige Quote voll digitaler Einreichungen von 35 Prozent durch Steigerung der Zahl der digital einreichenden Architekten von heute 205 weiter deutlich zu steigern. "Wir erhoffen uns von dem Prozess neue Impulse aufgrund einer breiten Wirkung, eine ergänzende Hilfestellung des Landes bei rechtlichen Problemen und Impulse für eine einheitliche Struktur bei den anderen Behörden, um den Fachanwendern für jeden Standort in NRW eine vertraute Struktur zu bieten."
Aus der digitalen Arbeitsgruppe des Kreises erläuterten Sieglinde Apel, Reinhold Höll und Marie-Luise Hänseroth umfassend die komplexen Prozesse rund um die digitale Bauplattform. Dies sowohl aus Sicht der Sachbearbeitung als auch der Verfahrensbeteiligten, das heißt der mehr als 50 Fachbehörden und der digital einreichenden Architekten. Dreh und Angelpunkt der annähernd 100-prozentigen digitalen Verfahrensabwicklung ist die sogenannte 'Bauplattform', in die die Architekten ihre Unterlagen hochladen. Da eine Antragstellung in Papierform gleichzeitig gesetzlich zulässig ist, werden alle nicht digitalen Eingänge von der Bauaufsicht gescannt und ebenfalls auf die Plattform hochgeladen. Beide Verfahren basieren dann auf einer vollständig digitalen Kommunikation, die von der Bauaufsicht gesteuert wird. Jede Änderung von Unterlagen erreicht jeden Beteiligten per Knopfdruck. Erst zum Abschluss trennen sich wieder die Wege. Im digitalen Verfahren bekommt der Architekt die Baugenehmigung samt Anlagen digital - im nicht digitalen Verfahren wechseln die Dateien wieder in eine Papierform.
Dr. Thomas Wilk umriss nach abschließender Diskussion den Standpunkt des Landes, äußerte die Hoffnung auf einen fruchtbaren Prozess und erklärte den Abschluss der Startphase. "Der Prozess der Kommunikation und Arbeit auf digitalem Wege hat den gesellschaftlichen Alltag erreicht - wir können es uns nicht leisten, sich diesem länger zu verweigern. Daher stellt sich nur die Frage, wie können sich die Baugenehmigungsbehörden vor Ort gut positionieren und welche Unterstützung wird dafür vom Land erwartet." Ziel müsse es sein in einem internen Dialog Impulse zu setzen und die Fachkompetenz aller Beteiligten lenkend im Sinne dieses Pilotprojektes zu nutzen. Das Land wolle nicht vorgeben, sondern an der Praxis lernen. Das Gütersloher Beispiel zeige was eine digitale Plattform zu bieten habe: Echte Verfahrensbeschleunigung, Prozessstrukturierung und Verfahrenstransparenz.