- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Wegweiser Gesundheit
- Förderung Medizinstudierender
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Hygiene, Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Landrat setzt Wahltermin fest: Bürgermeisterwahl in Rietberg am 16. September
Gütersloh/Rietberg, 23.01.2018. Die Rietberger Bürgerinnen und Bürger können am 16. September 2018 wieder zur Wahlurne gehen. Diesen Termin für die Bürgermeisterwahl hat Landrat Sven-Georg Adenauer jetzt im Einvernehmen mit der Stadt Rietberg festgelegt.
Die Wahl ist erforderlich, weil die sechsjährige Amtszeit von Bürgermeister Andreas Sunder mit Ablauf des 31. Oktober 2018 endet.
Die maßgeblichen kommunal- und wahlrechtlichen Vorschriften besagen, dass die Aufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Rietberg der Landrat als sogenannte untere staatliche Verwaltungsbehörde, den Termin für die fällige Neuwahl festzulegen hat. Landrat Adenauer hat nunmehr Sonntag, den 16. September, als Wahltag festgelegt. Sollte es in Rietberg mehrere Kandidaten geben und niemand von ihnen an diesem Tag die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen, findet 14 Tage später, am 30. September, eine Stichwahl statt. Bei dieser stehen dann die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Urnengang auf dem Stimmzettel. Beide Wahlgänge sind somit zeitig vor den Mitte Oktober beginnenden Herbstferien abgeschlossen. Die oder der Gewählte kann damit pünktlich zum 1. November das Amt antreten.
Gewählt wird die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von sieben Jahren. Zurückzuführen ist diese für NRW-Verhältnisse ungewöhnlich lange Amtszeit auf die in den vergangenen Jahren vorgenommen Änderungen: 2007 hatte der Landtag während der schwarz-gelben Regierungszeit die Amtszeit der Bürgermeister von fünf auf sechs Jahre verlängert. Damit wurden sie grundsätzlich unabhängig von der fünfjährigen Wahlperiode des Rates gewählt. Diese gesetzliche Regelung galt auch noch, als Bürgermeister Andreas Sunder im Oktober 2012 gewählt wurde, sodass seine Amtszeit in diesem Herbst während der laufenden Ratswahlperiode 2014 bis 2020 ausläuft.
Zwischenzeitlich hat der Landtag im Jahr 2013 - nach dem erneuten Regierungswechsel in 2010 zur rot-grünen Koalition - die Rückkehr zur fünfjährigen Amtszeit beschlossen, damit Räte und Bürgermeister wieder einheitlich für fünf Jahre gewählt werden. Diese gleichzeitige Wahl kann jedoch aus rechtlichen Gründen grundsätzlich erst in 2020 erfolgen.
Und das auch nicht völlig ohne Ausnahmen - Rietberg ist eine davon: Würde man auch dort im Jahr 2020 Bürgermeister und Rat zusammen wählen, wäre ein im Herbst 2018 gewählter Bürgermeister nur zwei Jahre im Amt. Um eine derart kurze Amtszeit zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in komplizierten Übergangsregelungen festgelegt, dass in einem solchen Fall nicht in 2020 schon wieder eine Bürgermeisterwahl stattfindet, sondern der in 2018 gewählte Bürgermeister bis zum Ende der nächsten Ratswahlperiode, das heißt bis 2025 und somit sieben Jahre amtiert.