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Landrat legt Nebentätigkeiten offen
Gütersloh, 20.02.2018. Mit einer Vorlage für die Kreistagssitzung am 26. Februar hat Landrat Sven-Georg Adenauer seine in 2017 ausgeübten Nebentätigkeiten samt Vergütun-gen veröffentlicht. Die Auflistung enthält nicht nur seine ausgeübten Nebentätigkei-ten, sondern sämtliche Gremienzugehörigkeiten. Die ganz überwiegende Zahl dieser Tätigkeiten übt er unentgeltlich aus beziehungsweise vertritt dort die Interessen des Kreises. Für einige Tätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen oder Sitzun-gelder gewährt. Die von ihm im vergangenen Jahr erzielten und zu versteuernden Einnahmen betrugen 68.513,08 Euro brutto. Davon hat Adenauer 2950 Euro an den Kreis abgeführt.
Zu Beginn des vergangenen Jahres wurde die Nebentätigkeitsverordnung insbe-sondere bezüglich der Höchstgrenzen geändert. So wurde die Höchstgrenze für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst von 6.000 auf 9.600 Euro erhöht. Die Höchstgrenzen für Tätigkeiten nach dem Sparkassengesetz wurden differenziert, je nachdem, welche Aufgabe ein Vertreter dort wahrnimmt - für Vorsitzende oder Vorsitzende von Verwaltungsräten gelten höhere Grenzen als für einfache Mitglie-der. In beiden gesondert zu betrachtenden Bereichen übersteigen die Nebenein-künfte nicht die maßgeblichen Höchstbeträge. Dass die Summe der zu versteuern-den Einnahmen und die an den Kreis Gütersloh abzuführende Summe niedriger ausfällt als im Jahr zuvor, liegt vor allem an einem Gremium, in dem der Landrat nicht mehr vertreten ist: Der Aufsichtsrat der RWE Vertriebs AG. Lediglich im Kommunalbeirat der RWE ist Adenauer noch vertreten. Die dafür gezahlten 2.950 Euro sind abführungspflichtig, weil diese Aufgabe dem Hauptamt zugeschrieben wird. Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die eine Veröffentlichung der Nebentä-tigkeiten und der daraus erzielten Einnahmen vorschreibt, legt er diese - wie bereits in den vergangenen Jahren - offen.