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Jobcenter Kreis Gütersloh: Widersprüche und Klagen - Das Jobcenter zieht Bilanz
Gütersloh, 26.07.2018. Die Berechnung der Grundsicherung ist komplex. Pauschalen gibt es kaum, alles wird nach dem jeweiligen Bedarf einer Person errechnet und das fordert viele Einzelfallentscheidungen. Dabei kann es auch mal zu Fehlern kommen. Ist ein Antragsteller mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, mit Widerspruch und Klage zu reagieren.
Von Ellen Leipelt
In diesem Zusammenhang hat das Jobcenter Kreis Gütersloh Bilanz für das Jahr 2017 gezogen: So wurden rund 913 Widersprüche und 112 Klagen gegen das Jobcenter im Kreis Gütersloh eingereicht. Damit haben sich die Zahlen im Gegensatz zum Vorjahr um 14 Widersprüche und 17 Klagen erhöht. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber 2016 um 655 Personen auf insgesamt 18.961.
Nadine Miele, Leiterin des Sachgebiets Widerspruch im Jobcenter Kreis Gütersloh, sieht gerade in der komplexen Rechtsmaterie einen Grund für viele Rechtsstreitigkeiten: "Vor diesem Hintergrund entscheiden die Gerichte im Klagefall nicht immer einheitlich. Es wird stets der Einzelfall beurteilt."
Gegen was wird am meisten widersprochen?
Spitzenreiter mit einem Anteil von 21 Prozent aller Widersprüche ist das Thema 'Kosten für Unterkunft und Heizung'. Danach reiht sich mit 19 Prozent 'Einkommen/Vermögen' ein, gefolgt von 'Aufhebung und Erstattung' mit 14 Prozent. 36 Prozent der Widersprüche sind 'anderen Gründen' zugeordnet. Ein Beispiel: Das Jobcenter berechnet die Geldleistungen im Voraus. Verändert sich dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch, wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endgültig über den Anspruch entschieden und gegebenenfalls eine Erstattung gefordert. Das kann beispielsweise bei Leistungsberechtigten passieren, die erwerbstätig sind, aufstockend Leistungen erhalten und am Monatsanfang noch nicht wissen wie viele Stunden sie arbeiten werden. Die zu erstattenden Beträge können dabei von ein paar hundert Euro bis zu ein paar tausend Euro schwanken. Bestehen Zweifel an der Berechnung, folgt häufig ein Widerspruch oder - in der Folge - eine Klage.
Widersprüche und Klagen machen viel Arbeit für die sieben Volljuristen, die zusammen mit Miele in dem Sachgebiet arbeiten. Gerade im Bereich von Vermögensfragen, die für die Berechnung der Leistungsansprüche relevant sind, ist die Bearbeitung von Widersprüchen langwierig: "Sie sind sehr umfangreich und beginnen zum Beispiel mit der Frage, was ein Grundstück wert ist", erzählt Miele. "Solche Verfahren können schon mal bis zu drei Jahren dauern".
Im regionalen Vergleich mit anderen Städten und Kreisen in Ostwestfalen-Lippe liegt der Kreis Gütersloh bei der Anzahl der Widersprüche im Mittelfeld; Klagen werden hier am seltensten erhoben. Die meisten Widersprüche werden zurückgezogen, nachdem die Antragsteller eine Erklärung vom Jobcenter erhalten haben oder wenn beispielsweise im laufenden Verfahren bisher fehlende Dokumente oder Informationen nachgeliefert und deswegen neue Entscheidungen getroffen werden müssen. So wurden nahezu 60 Prozent aller Widersprüche im vergangenen Jahr zurückgewiesen, zurückgenommen oder hatten sich aus sonstigen Gründen erledigt.
Zum Thema: Grundsicherung
Seit dem 1. Januar 2012 ist der Kreis Gütersloh als sogenannter zugelassener kommunaler Träger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Die auch unter Arbeitslosengeld II bekannten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II stehen allen Arbeitssuchenden zu, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf ALG I haben oder Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sowie erwerbsfähigen Personen, deren Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, das Sozialgeld, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie weitere einmalige Leistungen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-gütersloh.de (Jobcenter / Geldleistungen)