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Interkommunale Zusammenarbeit der amtsärztlichen Dienste
Gütersloh/Warendorf, 24.05.2018. Die Gesundheitsämter der Kreise Gütersloh und Warendorf arbeiten künftig bei der Erstellung von Gutachten zur Dienst- und Arbeitsfähigkeit ihrer eigenen Mitarbeiter zusammen.
Bestehen zum Beispiel an der Dienstfähigkeit eines Beamten oder Beamten des Kreises Gütersloh Zweifel, so wird die erforderliche Untersuchung zukünftig durch den amtsärztlichen Dienst des Kreises Warendorf erfolgen. Ist hingegen ein Mitarbeiter des Kreises Warendorf betroffen, wird der amtsärztlicher Dienst des Kreises Gütersloh tätig.
Durch die wechselseitige Übernahme dieser Aufgaben wird die Akzeptanz derartiger Gutachten erhöht und diese werden als objektiver wahrgenommen. Das ist sowohl für die zu Untersuchenden, als auch für die, die die Untersuchung durchführen positiv. Denn so wird von vornherein vermieden, dass eine gegebenenfalls bestehende kollegiale Verbundenheit, Einfluss - und sei es auch nur unbewusst - auf die Beurteilung haben kann. Aus diesem Grund wurden die Aufgaben für diesen Teilbereich der unteren Gesundheitsbehörde in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Nachbarkreis auf die jeweils andere Gebietskörperschaft übertragen.
Bei den finanziellen Auswirkungen gehen beide Kreise davon aus, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das liegt daran, dass beide Kreise ungefähr gleich groß sind und daher in etwa die gleiche Anzahl an Mitarbeitern des Kreises Warendorf in Gütersloh untersucht werden und umgekehrt.