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Haushaltsverabschiedung: Allgemeine Kreisumlage: 17 Millionen Euro weniger als im Vorjahr
Gütersloh, 26.02.2018. Gegenüber dem im November 2017 eingebrachten Entwurf des Haushalts steigt der Mehrbedarf des Kreises Gütersloh für das Haushaltsjahr leicht an. Doch trotz der Mehrausgaben von 1,26 Millionen Euro müssen die 13 Kommunen gegenüber dem Vorjahr rund 17 Millionen Euro weniger an den Kreis Gütersloh überweisen: 195 statt 212 Millionen.
Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage beträgt 32,77 Prozentpunkte (minus 4,23 Prozentpunkte). Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 542,24 Millionen Euro, ein Plus von rund 14 Millionen Euro. Das sind die zentralen Kennzahlen des am Montag (26. Februar) vom Kreistag verabschiedeten Haushalts 2018.
Die Mehrbedarfe gegenüber dem Entwurf aus dem November 2017 ergeben sich vor allem aus den Veränderungen bei den Kosten der Unterkunft (überwiegend für Flüchtlinge). Allein durch die Satzungsänderung der Stadt Gütersloh - die vereinfacht gesagt höhere Mieten in Rechnung stellt - ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von rund 1 Million Euro. Zwar geht der Kreis Gütersloh nach wie vor von einer 100-prozentigen Kostenerstattung durch den Bund aus bei den Unterbringungskosten für Flüchtlinge aus. Da aber der Ansatz des Bundes ausgereizt scheint, werden diese Kosten zunächst einmal als Mehrbelastung betrachtet, die über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden muss. Darüber hinaus gibt es leichte Veränderungen im Bereich der allgemeinen Kreisumlage, die in der Zwischenzeit politisch beschlossen worden sind: So erhält die Musikschule für den Kreis Gütersloh einen höheren Zuschuss (+105.000 Euro) und die Personalaufwendungen der Kreisverwaltung steigen (+145.000 Euro). Bei der Inklusionspauschale ergibt sich hingegen ein Mehrertrag (+226.000 Euro). Im Jugendhilfebereich - die Umlage zahlen die zehn Kommunen, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamts übernimmt, ergibt sich eine saldierte Verbesserung von 420.000 Euro. Der ist vor allem auf gesetzliche Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss zurückzuführen.
Unter dem Strich bleibt es bei einer deutlichen Entlastung der 13 Kommunen. Aber nicht nur der Kreis entlastet die 13 Städte und Gemeinden, sondern auch der Bund. Der erhöht seine Kompensation bei den Eingliederungskosten für Menschen mit Behinderung und schüttet einen größeren Teil der Umsatzsteuer an die Kommunen aus. Rund 15 Millionen erhalten die im Kreis Gütersloh. Dass die Kosten, die hier ausgeglichen werden, eigentlich beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe anfallen, steht auf einem anderen Blatt Papier und ist kennzeichnend für die immer komplexer werdenden Finanzströme.
Das Plus bei den Personalaufwendungen ist unter anderem den neuen Anforderungen an den Datenschutz geschuldet, eine halbe Stelle wird hierfür zusätzlich eingerichtet. Auch die Neubesetzung des Mobilitätsmanagers schlägt sich hier nieder, da bisher geflossene Förderbeträge künftig entfallen. Weitere Veränderungen gab es bei der Polizeiverwaltung und bei der Genehmigung von Schwertransporten. Entgegen der Vorlage (DS 4671) werden im Haushalt 2018 keine Mittel bereitgestellt, um die Insolvenzberatung im Kreis Gütersloh weiter zu fördern (51.000 Euro pro Jahr). Zwar hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales mehrheitlich dafür gestimmt, der Kreisausschuss jedoch mehrheitlich dagegen. Dieses Votum wurde bei der abschließenden Beratung im Kreistag nicht mehr revidiert. Nachzulesen sind alle Haushaltsdetails im Internet: Die Sitzungsvorlagen im Kreistagsinformationssystem (Einstieg über die Homepage des Internetauftritts des Kreises) und die Haushaltsbände mit den einzelnen Aufwendungen unter 'Unser Kreis/Verwaltung/Finanzen'.