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Hände weg von jungen Wildtieren
Gütersloh, 04.06.2018. Spaziergänger und Wanderer treffen im Wald oder in der Feldflur jetzt besonders häufig auf einen ‚aus dem Nest gefallenen‘ Jungvogel, ein allein auf einem Feld sitzendes Feldhasenjunges oder auf ein Rehkitz, dessen Mutter nicht zu sehen ist.
Oftmals kann es so wirken, als seien diese Jungtiere von der Mutter verlassen und auf sich allein gestellt, aber häufig trügt diese Annahme, warnt die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh. Gut gemeinte Tierliebe kann auch den Tieren schaden.
Bei gefundenen Jungvögeln handelt es sich in der Regel nicht um Waisen. Vielmehr beginnt bei den Jungen jetzt die Ästlingsphase. In diesem Zeitraum sind die Jungvögel noch nicht vollständig flugfähig, halten sich aber bereits außerhalb ihres Nestes auf. Durch lautes und für unsere Ohren manchmal herzzerreißendes Tschilpen halten die Jungvögel mit ihren Eltern Kontakt, die sich auch außerhalb des Nestes um sie kümmern. Rehkitze und auch Feldhasennachkommen liegen über einen längeren Zeitraum allein im Gras und die Mutter ist nicht in der Nähe. Das ist völlig normal. Zur Futtersuche entfernt sich die Mutter, kehrt aber wenige Male am Tag zum Säugen zum Nachwuchs zurück. Das Jungtier hat keinen Flucht Instinkt, sondern bleibt geduckt liegen.
Wenn ein Jungvogel auf einer befahrenen Straße, einem Rad- oder Fußweg sitzt, wo ihm Gefahr droht, kann man ihn vorsichtig aufnehmen und in ein nahes Gebüsch oder in die Äste eines Baumes setzen. Unbefiederte Jungvögel, die auf dem Boden gefunden werden, sollten möglichst zurück in ihr Nest gesetzt werden. Vögel stören sich nicht am menschlichen Geruch. Im Gegensatz dazu führt der menschliche Geruch bei Säugetieren dazu, dass sie von den Alttieren nicht mehr angenommen werden.
Ob der Jungvogel, das Rehkitz oder der Feldhase tatsächlich verwaist ist, lässt sich durch längeres vorsichtiges Beobachten aus weiterer Entfernung, erkunden. Als Faustregel gilt: Nur wirklich verwaiste oder deutlich geschwächt wirkende Vögel oder Tiere sollte man in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation bringen. Diese können bei den Ortsgruppen der Naturschutzverbände, den Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder auch bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen erfragt werden. Auf keinen Fall sollte man das Tier zu Hause pflegen. Übrigens dürfen, gemäß Bundesnaturschutzgesetz, wild lebende Tiere nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank und somit tatsächlich hilflos sind.
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