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Ernst Naumann verlässt den Fischereiprüfungsausschuss
Gütersloh, 18.08.2018. Seit Oktober 2002 prüfte Ernst Naumann gemeinsam mit vier weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern des Fischereiprüfungsausschusses zweimal jährlich die Kandidatinnen und Kandidaten, die einen Fischereischein erhalten wollen. In dieser Zeit stellten über 4.500 Prüflinge ihre fischereilichen Kenntnisse erfolgreich unter Beweis.
Nach dem letzten Prüfungstag im Frühjahr dieses Jahres legte Naumann sein Amt als Beisitzer des Fischereiprüfungsausschusses schweren Herzens nieder und wurde durch Dr. Wolfgang Schwentker, Leiter der Abteilung Ordnung beim Kreis, offiziell verabschiedet. "Herr Naumann war stets ein kompetenter, engagierter und wohlwollender Prüfer", betont Dr. Schwentker.
An den letzten Prüfungen, an denen Herr Naumann aktiv als Prüfer teilnahm, stellen sich 154 fischereilich Interessierte den Fragen. 136 von ihnen absolvierten die Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, mit Erfolg. Sie konnten mit dem Fischereiprüfungszeugnis im Bürgerbüro ihres Wohnsitzes den Fischereischein beantragen, der nach dem Fischereigesetz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung ist, um die Fischerei ausüben zu dürfen.
Die nächsten Fischereiprüfungen im Kreis Gütersloh können ab dem 19. November absolviert werden. Anmeldungen hierfür werden bis zum 22. Oktober entgegengenommen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten die Fischereivereine im Kreisgebiet entsprechende Kurse an.