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Dezernent on Tour
Gütersloh, 07.08.2018. Bei minus 21 Grad lässt es sich bei den hochsommerlichen Temperaturen gut aushalten. Zumindest für den Moment. Es ist ein ungewöhnliches Team in der Kühlkammer. Nach der Kontrolle verlassen Dezernent Thomas Kuhlbusch und Winfried Reichel, Lebensmittelkontrolleur des Kreises Gütersloh, den Gefrierraum wieder. Sie gehen genau den Weg in Etappen ab, den auch die Lebensmittel nach der Warenannahme in der Produktion des Kiebitzhofes durchlaufen.
Zum Dezernat Gesundheit, Ordnung und Recht des Kreises gehören sechs Abteilungen, und zwar die Abteilungen Ordnung, Straßenverkehr, Gesundheit, Recht und Kommunalaufsicht, Bevölkerungsschutz und die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, für das Reichel seit über zehn Jahren tätig ist. Für Kuhlbusch sind solche Tage in den Sommerferien, an denen wenig Termine anstehen, eine gute Gelegenheit um seine Mitarbeiter zu begleiten und sich ein Bild von deren Arbeit zu machen: "Wenn man die konkreten Abläufe einmal gesehen hat, gewinnt man ein eigenes Bild und kann besser beurteilen, welche Herausforderungen sich für die Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Betriebe stellen", erklärt der Dezernent Sinn und Zweck seiner "Ausflüge in die Praxis". So hat er zum Beispiel auch schon einen Kollegen der Abteilung Straßenverkehr bei der Durchführung von Radarkontrollen und Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Ordnung bei der Durchführung von Abschiebungen begleitet.
Lebensmittelkontrollen in Betrieben, die für Reichel eine tägliche Routine sind, kennt Kuhlbusch in der Theorie sehr gut, in der Praxis stellt er viele Fragen, sein Wissensdurst ist groß: Wie müssen die Lebensmittel bis zur Weiterverarbeitung gelagert werden? Welche Fragen sind wichtig für die Risikobeurteilung von lebensmittelverarbeitenden Betrieben? Wie gut läuft das landesweite verbreitete EDV-Programm, um dessen Einführung lang gerungen wurde, tatsächlich?
Für die Beiden im weißem Overall, mit Haube und Schuhüberziehern geht es nach den Kühlhäusern weiter durch Verarbeitungsräume voller Edelstahl und Fliesen, vorbei an den Wannen voll geschnittenem Gemüse, was heute zu 'Mixed Pickels' verarbeitet wird. Bei einer Raumtemperatur von knapp 30 Grad wird es in der Schutzkleidung ziemlich warm. Für Reichel kein Grund zur Nachlässigkeit. Er sieht sich alles genau an, stellt Nachfragen und erklärt Kuhlbusch, worauf er achtet. Er läuft an einem Waschbecken vorbei und testet prompt, ob der Bewegungssensor der Armatur funktioniert; tut er: Das Wasser läuft. Von der Verarbeitung geht es über den Verpackungsraum in das Lager. Dort sucht Reichel zwei Proben aus, die nach Detmold in das CVUA-OWL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe) zur mikrobiologischen und chemischen Untersuchung der Zusammensetzung geschickt werden. "Das Gros der Beanstandungen betrifft die Kennzeichnungen, nur selten werden Gesundheitsgefährdungen festgestellt", erläutert Kuhlbusch. Reichel ergänzt: "Beanstandungen sind dabei zum Beispiel, dass Konservierungsstoffe in dem Produkt enthalten sind, obwohl 'frei von Konservierungsstoffen' auf dem Etikett steht."
Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, ist klar geregelt und hängt von der Risikobeurteilung des jeweiligen Betriebes ab. Die amtlichen Kontrollen erfolgen dementsprechend im Rahmen einer sogenannten 'risikoorientierten Lebensmittelüberwachung'. Das bedeutet: Für die Beurteilung des Risikos ist zunächst die Art des Lebensmittels maßgeblich. So ist die Herstellung von Milch- und Fleischprodukte mit einem deutlich höheren Risiko verbunden als die Herstellung von Hartwaren wie Nudeln oder Reis. Aber auch Kindergartenküchen werden mit einem höheren Risikofaktor bewertet. Folge: desto höher das Risiko, je enger ist das Intervall unangekündigter Kontrollen.
Werden Mängel festgestellt, werden diese mit Blick auf das weitere Vorgehen bewertet und gewichtet. Während bei leichten Mängeln eine Beratung und eine schriftliche Belehrung genügen, können die Sanktionen bei erheblichen Mängeln vom Bußgeld bis zur Ordnungsverfügung reichen. Um den per Verfügung angeordneten Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, können sogenannte Zwangsgelder angedroht und im Fall, dass nichts passiert, festgesetzt werden. "Im Gegensatz zum Bußgeld, kann das Zwangsgeld immer und immer wieder verhängt werden, bis der Mangel behoben ist", berichtet Kuhlbusch. Zusätzlich wird die Kontrollfrist verkürzt. In Fällen besonders schwerer Mängel kann es zum Rückruf von Waren oder sogar zum sofortigen Stopp der Warenausgabe und der Produktion kommen.
Beim Kiebitzhof ist das nicht der Fall. Nur drei geringfügige Mängel am Bau der Einrichtung gilt es in den nächsten Tagen zu beheben. "Irgendwo müssen wir uns ja noch verbessern können", stellt Dr. Sebastian Menke, Geschäftsführer der Kiebitzhof gGmbH, mit einem Augenzwinkern klar. Nach der Begehung der Räumlichkeiten wirft Reichel einen Blick in die Unterlagen zur Hygieneschulung und Temperaturkontrolle und kann dies mit der Note 'sehr gut' bewerten. Reichel überträgt alle Daten in das EDV- Programm, verpackt die Proben vorschriftsgemäß und beendet damit die Kontrolle. Die Ergebnisse der Proben werden innerhalb der nächsten sechs Wochen eintreffen. Vorerst war die Kontrolle somit für alle Beteiligten erfolgreich.
Dezernent und Lebensmittelkontrolleur verlassen zufrieden den Betrieb, bis sie in der sengenden Hitze von mittlerweile 36 Grad auf den Parkplatz treten.