Altlasten unter Kontrolle

Gütersloh, 06.11.2018. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wuchs das Umweltbewusstsein der Gesellschaft und damit die Erkenntnis, dass von ehemaligen Deponien und schadstoffbelasteten Gewerbeflächen Gefahren für die Umwelt ausgehen.

Altlastenbearbeitung
Bodencheck: Gemeinsam mit Landrat Sven-Georg Adenauer überprüft Mei-nolf Weber die Bodenqualität am Kreishaus. Der Sondierstab beweist: Das Gebäude steht auf gutem Boden.

Diese sogenannten Altlasten können Boden und Grundwasser verunreinigen und stellen somit auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Meinolf Weber ist seit 25 Jahren beim Kreis Gütersloh in der Abteilung Umwelt tätig und kümmert sich um die Altlastenbearbeitung. Zu seinen Aufgaben gehören die Erfassung und Katalogisierung von Altlasten sowie die fortlaufende Überwachung der von ihnen ausgehenden Gefährdungen.

 

"Insgesamt 520 Flächen sind momentan im Altlastenkataster des Kreises Gütersloh erfasst", erklärt Weber. 295 davon sind sogenannte Altablagerungen wie beispielsweise stillgelegte Haus- und Gewerbemülldeponien. Bei den restlichen 225 Flächen handelt es sich um ehemalige Gewerbebetriebe, bei denen mit gefährlichen Stoffen oder Abfällen umgegangen wurde. In solchen Fällen spricht man von Altstandorten. An 50 Altdeponien finden regelmäßig Grundwasseruntersuchungen statt.

Zu Webers Aufgaben gehört nicht nur die Überwachung dieser bereits bekannten Altlastenflächen, sondern auch die Neuerfassung und Gefährdungsabschätzung von Verdachtsfällen. "Etwa 90 Prozent der Altablagerungen im Kreisgebiet sind bereits erfasst", vermutet der Fachmann. Gelegentlich ergeben sich Neuentdeckungen bei Bauarbeiten oder durch Hinweise aus der Bevölkerung. Diese sind aber in der Regel kleineren Umfangs.

Die Erfassung der Altstandorte erfolgt routinemäßig. Sobald es in den betroffenen Gewerbebranchen zu Betriebseinstellungen kommt, findet eine Überprüfung statt und die Flächen werden bei erwiesenem Verdacht in das Altlastenkataster aufgenommen.

Bei Altdeponien müssen je nach Gefährdungsgrad entsprechende Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dabei wird zwischen verschiedenen Maßnahmen unterschieden: Beispielsweise die Versiegelung von Deponien oder die vollständige Entfernung aller Schadstoffe. "In den meisten Fällen wenden wir Sicherungsmaßnahmen an. Eine komplette Sanierung ist leider eher die Ausnahme."

Die Altlastenbearbeitung am Flughafen Gütersloh fällt ebenfalls in Webers Zuständigkeitsbereich. Der einst stark frequentierte Militärflughafen ging nach seiner Stilllegung in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über und wird seit einigen Jahren intensiv auf Altlasten untersucht. Nachdem Boden- und Grundwasseranalysen Belastungen auf dem Gelände aufzeigten, mussten die entsprechenden Areale konkret bestimmt werden, sodass nun in einem weiteren Schritt die Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen erfolgen kann.