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Abschiebung eines Ehepaars aufgrund gewaltsamen Widerstands gescheitert
Gütersloh/Borgholzhausen, 18.01.2018. Nach der gescheiterten Abschiebung eines Ehepaars aus Aserbaidschan hält der Kreis Gütersloh an der Ausreisepflicht der 49- und 53 Jahre alten Betroffenen fest.
Landrat Sven-Georg Adenauer: "Wir werden die Abschiebung konsequent weiterverfolgen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der gewaltsame Widerstand daran etwas ändern würde." Wie die Polizei berichtete, war am Mittwoch (18. Januar) eine Abschiebung in einer Asylbewerberunterkunft in Borgholzhausen gescheitert. Zwischenzeitlich waren dabei ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde und ein Beschäftigter eines Sicherheitsdienstes allein mit den Eheleuten und Familienangehörigen in der Wohnung, nachdem diese einem Polizeibeamten eine Waffe entwendet hatten.
Die Abschiebung sei sorgfältig durch die Ausländerbehörde geplant worden und durch die Polizei sowie einen Sicherheitsdienst begleitet worden, weil man aufgrund der beharrlichen und ausdrücklich erklärten Weigerung, freiwillig auszureisen, mit Schwierigkeiten gerechnet habe, erläutert Thomas Kuhlbusch, Dezernent für Gesundheit, Ordnung und Recht. "Zum Glück ist von den Einsatzkräften niemand verletzt worden. Die Ehefrau, die sich mit einem Messer verletzt hat, wurde umgehend medizinisch versorgt." Sie wird derzeit in einer Klinik behandelt, der Ehemann ist in Polizeigewahrsam. Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie Einsatzkräfte werden psychologisch betreut.
Die Familie war erstmals im Jahr 2004 unter falschen Namen eingereist und - nachdem der Asylantrag rechtkräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war - 2011 unter dem Eindruck einer eingeleiteten Abschiebung Deutschland verlassen. Im Jahr 2012 beantragte die älteste Tochter ein Visum und erhielt aufgrund einer qualifizierten Beschäftigung einen Aufenthaltstitel. Das Ehepaar reiste mit der jüngsten Tochter im Jahr 2013 aus Aserbaidschan erneut unerlaubt ein. Während die Asylfolgeanträge der Eltern erfolglos blieben und die Ausreisepflicht rechtskräftig wurde, erhielt auch die jüngere Tochter aufgrund von Sonderreglungen des Ausländergesetzes und einer erfolgreichen Integration einen Aufenthaltstitel.
Dass die Abschiebung so früh am Morgen erfolgen sollte, liegt an den verfügbaren Flügen und vorgegebenen Flugplänen: Das Flugzeug mit dem Ehepaar sollte um 13.40 Uhr in Frankfurt/Main Richtung Baku starten. Die Behörden in den Ankunftsländern, in diesem Fall in Baku, der Hauptstadt Aserbaidschans, wollen die Formalien in der Regel am Ankunftstag erledigen. Das ist nur möglich durch eine frühe Aufbruchszeit hierzulande. Im konkreten Fall war auch eine medizinische Anschlussbehandlung für den Ehemann in Baku organisiert worden, eine Ärztin hätte ihn direkt auf dem Flughafen in Empfang genommen.