Warum die Bundestagswahl sicher ist!


Wahlkreis 131 Gütersloh I
Bild: Kreis Gütersloh


Die Gewährleistung einer sicheren Wahl ist eines der Hauptaugenmerke bei der Vorbereitung der Bundestagswahl am 23.02.2025. Dazu existieren verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen, die Manipulationen verhindern sollen.

Bei der Stimmabgabe ...

Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten, z.B. den USA, zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt, u.a. weil das bundesdeutsche Wahlrecht die Möglichkeit einer Nachzählung vorschreibt. Dies ist elektronisch jedoch nicht möglich.

Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis vermerkt, so dass jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfern öffentlich ausgezählt.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses ...

Bei der Ergebnisermittlung am Wahlabend erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis zwischen den Kommunen und dem Kreis auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt.

Nach Abschluss der Auszählung am Wahlabend werden die Stimmzettel und weitere Unterlagen vom Wahlvorstand verpackt, versiegelt und ins Rathaus gebracht, wo sie ebenfalls unter Verschluss gehalten werden. Am Montagmorgen erhält das Wahlamt des Kreises die Niederschriften aus allen Wahllokalen und Briefwahlvorständen im Wahlkreis, um diese zu prüfen, nachzurechnen und bei Bedarf Kontrollzählungen vorzunehmen. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss das endgültige Ergebnis im Wahlkreis fest. Das endgültige Wahlergebnis auf Landes- und Bundesebene wird durch die Landeswahlausschüsse und anschließend durch den Bundeswahlausschuss ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Ergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken, da die Stimmabgabe ja auf Papier-Stimmzetteln dokumentiert ist.