Amtsblatt Nr. 264 vom 17.11.2008

040/2008 Kraftloserklärung mehrerer in Verlust geratener Sparkassenbücher

Die Sparkassenbücher Nr. 301 189 981 und 301 178 349, ausgestellt von der Kreissparkasse Halle (Westf.), werden hiermit gemäß den Bestimmungen des § 16 Abs. 2 der Sparkassenverordnung für Nordrhein-Westfalen vom 15.12.1995 für kraftlos erklärt. Halle, den 15. Oktober 2008 Kreissparkasse Halle (Westf.) Der Vorstand

041/2008 INFOKOM Gütersloh - 5. Sitzung der Verbandsversammlung

Am Donnerstag, dem 27. November 2008, findet um 16.00 Uhr, im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Gütersloh, die 5. Sitzung der Verbandsversammlung der INFOKOM Gütersloh - Zweckverband für kommunale Informations- und Kommuni-kationstechnik - statt. TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Beschluss über die Jahresrechnung 2007 und die Entlastung 2. Jahresabschluss 2007 der INFOKOM Gütersloh AöR 3. Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der INFOKOM Gütersloh AöR 4. Erlass der Haushaltssatzung 2009 mit Haushaltsplan ohne Stellenplan 5. 1. Änderungssatzung der Satzung der INFOKOM Gütersloh AöR Nichtöffentliche Sitzung 6. Zustimmung der Verbandsversammlung zur Bestellung des Vorstandes der INFOKOM Gütersloh AöR und der Verhinderungsvertreter Gütersloh, den 05.11.2008 Der Vorsitzende der Verbandsversammlung Feldmann

042/2008 Kreis Gütersloh - Unterschutzstellung Naturschutzgebiet Spexard

Stadt Gütersloh, Gemarkung Spexard, Flur 11, Flurstücke 121, 123 und 125. Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das o. a. Naturschutzgebiet gemäß § 42 a Abs. 1 und 3 sowie § 42 d in Verbindung mit den §§ 8, 20 und 73 Abs. 1 Satz 2 des Landschaftsge-setzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/SGV. NRW 791) und der §§ 12, 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) sowie § 20 Landesjagdgesetz NW (LJG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Dezember 1994 (GV. NRW 1995 S. 2/SGV. NRW 792) - hinsichtlich der Regelungen zur Ausübung der Jagd im Einvernehmen mit der oberen Jagdbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen - durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Naturschutz zu stellen. Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichtskarte und der Naturschutzgebietskarte liegt in der Zeit vom 01. Dezember 2008 bis zum 05. Januar 2009 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Zimmer 313, während der Dienststunden montags bis freitags von 08:30Uhr bis 12:00Uhr und montags bis donnerstags von 14:00Uhr bis 16:00Uhr und bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold, Zimmer A 228, während der Dienststunden montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Beim Landrat des Kreises Gütersloh können Bedenken und Anregungen schriftlich in 33324 Gütersloh und zur Niederschrift im Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück erhoben werden. Aus der den Einwand enthaltenden Eingabe muß die vollständige Anschrift des Einwenders zu ersehen sein. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden. Es wird gemäß § 42 e Abs. 3 LG darauf hingewiesen, daß vom Zeitpunkt dieser Bekanntma-chung an bis zum Inkrafttreten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Än-derungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in einer ordnungsbe-hördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. Aktenzeichen 51.30 - 226 Detmold, den 06. November 2008 Bezirksregierung Detmold - Höhere Landschaftsbehörde - Im Auftrag gez. Waltemate

043/2008 Kreis Gütersloh - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages und der Landrätin / des Landrates im Jahr 2009 Vorbemerkung Die Wahl des Kreistages und der Landrätin/des Landrates soll gemäß § 14 Abs. 2 des Kommunalwahlge-setzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV.NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.NRW. S. 514) im Jahr 2009 erstmalig am gleichen Tag wie die Europawahl stattfinden. Der Wahltag für die Europawahl wird von der Bundesregierung nach § 7 des Europawahlgesetzes bestimmt. Mit einer Festlegung ist jedoch erst gegen Ende des Jahres 2008 zu rechnen. Es ist wahrschein-lich, dass die Europawahl und damit auch die Wahl des Kreistages und der Landrätin/des Landrates am 07.06.2009 stattfinden wird. Da sich die kommunalwahlrechtlichen Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen am Wahltag orien-tieren, wird für die nachfolgende Bekanntmachung davon ausgegangen, dass die Wahl des Kreistages und der Landrätin/des Landrates am 07.06.2009 stattfindet. Im Falle einer abweichenden Wahlterminfestlegung erfolgt eine korrigierte Bekanntmachung der nachfolgenden Aufforderung. 1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß § 24 in Verbindung mit §§ 75 a und 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (GV.NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.03.2008 (GV.NRW. S. 222), fordere ich auf, Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten für die Wahl zum Kreistag des Kreises Gütersloh und Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landra-tes für den Kreis Gütersloh einzureichen. Alle Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, den 20. April 2009, 18.00 Uhr (48. Tag vor der Wahl), bei mir im Kreishaus in Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, Zimmer 125, einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind dort erhältlich. Die Wahlvorschläge können auch mit Hilfe eines im Internet bereitgestellten EDV-Programms erstellt werden. Informationen zur Installation und Benutzung erhalten Sie im Wahlamt des Kreises Gütersloh (Herr Frank Rosczyk, Tel.: 05241/85-1141, E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik). Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor dem 20. April 2009 (48. Tag vor der Wahl) bei mir einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar. 2. Einteilung des Kreisgebietes in Kreiswahlbezirke Das Gebiet des Kreises Gütersloh ist gemäß §§ 4 und § 3 Abs. 2 Buchstabe b) KWahlG in Verbindung mit Artikel 11 § 4 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Euro-pawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008 (GV.NRW. S. 514) durch den Wahlausschuss für die Kreistags- und Landratswahl im Jahr 2009 in seiner Sitzung am 23. September 2009 in folgende 30 Kreiswahlbezirke eingeteilt worden: Kreiswahl- Gemeinde- Stadt/Gemeinde Einwohnerzahl bezirks-Nr. wahlbezirke 101 10 - 30 Gütersloh 10.879 102 50 - 70 Gütersloh 13.348 103 80 - 100 Gütersloh 13.456 104 110 - 130 Gütersloh 14.292 105 140 - 160 Gütersloh 13.238 106 170 - 190 Gütersloh 13.647 108 14 - 19 Rheda-Wiedenbrück 13.221 109 1 - 4 Rheda-Wiedenbrück 10.349 110 5 - 8 Rheda-Wiedenbrück 10.981 111 9 -13 Rheda-Wiedenbrück 12.313 112 7 - 10, 14 - 19 Rietberg 14.599 113 1 - 4, 6, 11 - 13 Rietberg 13.234 114 9 - 16 Schloß Holte-Stukenbr. 13.127 115 1 - 8 Schloß Holte-Stukenbr. 13.039 116 1 - 8 Harsewinkel 12.549 117 9 - 16 Harsewinkel 11.733 118 3 - 8, 10 -13 Verl 12.447 119 1, 2, 9, 14 - 19 Verl 12.594 120 1, 2, 6 - 12 Versmold 11.480 121 3 - 5, 13 - 17 Versmold 9.731 122 1, 7, 8, 10 - 15 Halle (Westf.) 10.296 123 2 - 6, 9, 16 - 19 Halle (Westf.) 11.226 124 1 - 8 Steinhagen 9.479 125 9 - 17 Steinhagen 10.873 126 1 - 8, 10 Herzebrock-Clarh. 9.261 127 9, 11 - 17 Herzebrock-Clarh. 40 Gütersloh 10.796 128 1 - 13 Werther (Westf.) 10.936 129 1 - 14 Borgholzhausen 14 Werther (Westf.) 9.786 130 1 - 13 Langenberg 5 Rietberg 9.425 3. Berechtigung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nach § 15 Abs. 1 KWahlG können Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Kreiswahlbezirken von politischen Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisier-ten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewer-bern) eingereicht werden. Für die Reserveliste können nur Bewerber benannt werden, die für eine Partei oder für eine Wählergruppe auftreten (§ 16 Abs. 1 KWahlG). Für die Wahl der Landrätin/des Landrates können Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Ein-zelbewerbern eingereicht werden (§ 46 b i.V.m. § 15 Abs. 1 KWahlG); gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sind zulässig (§ 46 d Abs. 3 Satz 1 KWahlG). 4. Form und Inhalt der Wahlvorschläge Ist die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag des Kreises Gütersloh, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, so kann sie einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat; dies gilt nicht für Parteien, die die Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nummern 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung ordnungsgemäß beim Bundeswahllei-ter eingereicht haben. Die Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen müssen ferner a) bei Wahlvorschlägen für die Wahl in den einzelnen Kreiswahlbezirken nach § 15 Abs. 2 KWahlG i.V.m. § 78 Abs. 1 KWahlO von mindestens 20 Wahlberechtigten des jewei-ligen Kreiswahlbezirkes b) bei Reservelisten nach § 16 Abs. 1 KWahlG von mindestens 100 Wahlberechtigten des Kreisgebietes c) bei Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrates nach den §§ 46 b, 46 d Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 3 KWahlG von mindestens 300 Wahlberechtigten des Kreisgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Gleiches gilt nach den §§ 15 Abs. 2, 46 b und 46 d KWahlG für die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken und die Wahl der Landrätin/des Landrates; bei der Wahl der Landrätin/des Landrates gilt dies nicht, wenn der bisherige Landrat als Bewerber vorgeschlagen wird. Im übrigen wird wegen der Form und des Inhalts der Wahlvorschläge auf die §§ 15 bis 17, 46 b und 46 d KWahlG sowie auf die §§ 26, 31 und 75 b KWahlO verwiesen. Die vollständigen Texte von KWahlG und KWahlO sind im Internet auf den Seiten des Innenministeriums NRW unter folgendem Link einzusehen: http://www.im.nrw.de/bue/93.htm# Textausgaben dieser Vorschriften können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Auskunft über Einzelheiten wird im Kreishaus in Gütersloh, Zimmer Nr. 125, Tel.: 05241/85-1141 oder Zimmer Nr. 128, Tel.: 05241/85-1132 erteilt. Gütersloh, 07.11.2008 Kreis Gütersloh Der Wahlleiter gez. Adenauer

044/2008 Keris Gütersloh - Sitzung des Kreistages Gütersloh am 24.11.2008

Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 24.11.2008, 16:00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Einführung eines neuen Kreistagsmitgliedes 2. Niederschriftsgenehmigung 3. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 4. Bericht zur Beschlussumsetzung 5. Prüfung und Beschluss der Jahresrechnung des Kreises Gütersloh für das Haushaltsjahr 2007 sowie Entlastung des Landrates 6. Einbringung des Entwurfes des Kreishaushaltes 2009 7. Schulentwicklungsplan des Kreises Gütersloh für die Berufskollegs 2008 bis 2015 8. Errichtung neuer Bildungsgänge am Carl-Miele-Berufskolleg 9. Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg Halle (Westf.) 10. Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Ems-Berufskolleg in Rheda-Wiedenbrück 11. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule an kreiseigenen Schulen 12. Gründung der Flussbett GmbH durch die Werkstatt für behinderte Menschen im Kreis Gütersloh gGmbH im Jahr 2006 13. Bildung einer Steuerungsgruppe für das Projekt Integrations- und Gesundheitsführer 14. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst 15. Erneuerung des Fahrbahnbelags der Landstraße L927 von Marienfeld (Deutsches Haus) bis Herzebrock (Tecklenburger Weg) - Antrag der FWG/UWG-Fraktion vom 03.10.2008 16. Ersatzwahlen zu Ausschüssen des Kreistages und sonstigen Gremien 17. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 18. Mitteilungen und Anfragen Gütersloh, 14.11.2008 gez. Adenauer Landrat