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Amtsblatt Nr. 256 vom 21.07.2008
029/2008 Aufgebot eines in Verlust geratenen Sparkassenbuches
Die Sparkassenbücher Nr. 301 189 981 und 301 178 349, ausgestellt von der Kreissparkasse Halle (Westf.), sind in Verlust geraten. Der jetzige Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher wird hiermit aufgefordert, seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage der Sparkassenbücher in der Zentrale der Kreissparkasse Halle (Westf.) in 33790 Halle, Bahnhofstr. 27, anzumelden, da andernfalls die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden. Halle, den 10.07.2008 Kreissparkasse Halle (Westf.) Der Vorstand
030/2008 Kreis Gütersloh - Widmung einer Kreisstraße in der Gemeinde Verl
Der im Gebiet der Gemeinde Verl zwischen der Gütersloher Straße (Landesstraße 757) und der Österwieher Straße (Kreisstraße 42) neu gebaute Westring erhält gemäß § 6 Abs. 1, 3 und 5 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Eigenschaft einer Kreisstraße und wird zur Kreisstraße 57. Von der Widmung betroffen sind folgende Flurstücke: Gemarkung Verl, Flur 16, Flurstücke 2972, 3071, 3072, 3073, 3074, 3075, 3076, 3077 und 3078, Gemarkung Bornholte, Flur 4, Flurstücke 1824, 1825, 1926, 1927 und 1928, Gemarkung Bornholte, Flur 21, Flurstücke 176 und 200. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elekt-ronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 23.11.2005 (GV. NRW. S. 926) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ab-lauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde des-sen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Hinweis: Seit dem 01.01.2006 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze als Datei-en über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam eingereicht wer-den. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nach wie vor nicht möglich. Gütersloh, 11.07.2008 Kreis Gütersloh Der Landrat