- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Amtsblatt Nr. 255 vom 24.06.2008
028/2008 Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Kreises Gütersloh
I. Aufgrund der §§ 53, 54 der Kreisordnung (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 sowie § 81 der Gemeindeordnung (GO) für des Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 hat der Kreistag des Kreises Gütersloh mit Beschluss vom 09.06.2008 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 04.04.2008 erlassen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 284.147.664 2.663.000 286.810.664 Aufwendungen 285.647.664 2.663.000 288.310.664 Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 278.063.274 2.663.000 280.726.274 Auszahlungen 273.777.524 2.663.000 276.440.524 aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 12.104.480 0 12.104.480 Auszahlungen 19.991.130 0 19.991.130 § 2 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. § 3 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. § 4 Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage wird nicht geändert. § 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. § 6 (1) Der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2008 wird nicht geändert. (2) Der Hebesatz für die Kreisumlagemehrbelastung aus der Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe wird für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: bisher v. H. erhöht um v. H. vermindert um v. H. nunmehr v. H. Kreisumlage Jugendhilfe 13,38 0,56 13,94 (3) Die Hebesätze für die Kreisumlagemehrbelastung aus dem Betrieb des Kreisgymnasiums in Halle (Westf.) und der P.-A.-Böckstiegel-Gesamtschule in Borgholzhausen / Werther (Westf.) werden nicht geändert. (4) Der Fälligkeitstermin der Kreisumlage bleibt unverändert. § 7 Die Regelungen zur Bewirtschaftung der den Organisationseinheiten des Kreises zur Verfügung gestellten Finanzbudgets werden nicht geändert. § 8 Regelungen zum Stellenplan werden nicht geändert. II. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gem. §§ 53 Abs. 1, 56 Abs. 2 KrO NRW i.V.m. §§ 81 Abs. 1, 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Detmold mit Schreiben vom 10.06.2008 angezeigt worden. Das Anzeigeverfahren ist von der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 17.06.2008 abge-schlossen worden. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gem. §§ 81 Abs. 1, 80 Abs. 6, 96 Abs. 2 GO bis zum Ende der Auslegung der Jahresrechnung 2008 zur Einsichtnahme verfügbar. Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (montags - freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 bis 17.30 Uhr) und nach Vereinbarung (Tel: 05241/85-1075 oder 85-1076) im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33324 Gütersloh, Zimmer 321, Service Finanzen, eingesehen werden. III. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreis-ordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gütersloh, den 23.06.2008 Der Landrat gez. Adenauer