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Amtsblatt Nr. 246 vom 25.01.2008
003/2008 Kreis Gütersloh - Jägerprüfung 2008
Gemäß § 3 der Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung) wird bekannt gegeben, dass beim Kreis Gütersloh als untere Jagdbehörde die diesjährige Jägerprüfung an folgenden Tagen abgenommen wird: 1. Schriftlicher Teil am 28. April 2008 ab 15.00 Uhr in Rheda-Wiedenbrück 2. Schießprüfung am 02. Mai 2008 ab 8.30 Uhr in Warendorf 3. Mündlich-praktischer Teil am 06., 07., 08. und 09. Mai 2008 ab 8.00 Uhr in Rheda-Wiedenbrück Prüfungsbewerber werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung bis spätestens zum 28. Februar 2008 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, 33324 Gütersloh, einzureichen. Antragsvordrucke sind im Zimmer 417 der Kreisverwaltung Gütersloh, Abteilung Ordnung, Wasserstr. 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrück, erhältlich. Sie können dort auch schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer (05241) 85-2222 angefordert werden. Die Nachprüfung zur diesjährigen Jägerprüfung wird an folgenden Tagen abgenommen: 1. Schießprüfung am 23. September 2008 in Warendorf 2. Mündlich-praktischer Teil am 26. September 2008 in Rheda-Wiedenbrück Gütersloh, den 15.01.2008 Kreis Gütersloh Der Landrat
004/2008 Kreis Gütersloh - Fischerprüfung im November 2008
Gemäß § 3 der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) vom 26.11.1997 (GV. NRW 1998 S. 62) wird bekannt gegeben, dass beim Kreis Gütersloh als untere Fischereibehörde im Mai 2008 die nächste Fischerprüfung abgenommen wird. Prüfungsbewerber werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung bis spätestens zum 18.04.2008 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, 33324 Gütersloh, einzureichen. Antragsvordrucke sind im Zimmer 417 der Kreisverwaltung Gütersloh, Abteilung Ordnung, Wasserstr. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, erhältlich, sie können dort auch schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer (05241) 85-2221 angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung u.a. auch von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt werden. Gütersloh, den 25.01.2008 Kreis Gütersloh Der Landrat