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Amtsblatt Nr. 239 vom 22.10.2007
040/2007 Aufstellung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Interkommunales Gewerbegebiet" des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold" a) Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold" vom 28.06.2005 b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu a): Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Die Städte Borgholzhausen und Versmold verfolgen gemeinsam die Ziele, die regionale Wirtschaftsstruktur in ihrer Branchenvielfalt zu fördern und das Arbeitsplatzangebot zu sichern und zu erweitern. In Verfolgung dieser Zielsetzung wollen sie unter Beachtung landesplanerischer Vorgaben zukünftig gemeinsam ein Gewerbe- und Industriegebiet errichten und betreiben. Die verbindliche Bauleitplanung für dieses gemeinsame Gewerbe- und Industriegebiet ist dem Zweckverband "Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold" übertragen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold hat deshalb am 28.06.2005 gem. § 2 Abs. 1 Buchst. a) der Verbandssatzung vom 15.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Interkommunales Gewerbegebiet" für den 2. Bauabschnitt des Interkommunalen Gewerbegebietes des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf den im nachstehenden Planausschnitt durch eine schwarz gestrichelte Linie gekennzeichneten Bereich. Auszug aus der Deutschen Grundkarte Maßstab: 1:5000 (verkleinert) Das vorgesehene Plangebiet wird im Wesentlichen begrenzt: Im Norden: durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen parallel zur Ostbarthauser Straße bzw. zu einem anschließenden Wirtschaftsweg, Im Osten: durch die Straße Thielheide bzw. durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen, Im Süden: durch die B 476 (Versmolder Straße), Im Westen: durch die A 33. Gemäß § 30 des Baugesetzbuches sollen Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsverhältnisse getroffen werden. Parallel zu diesem Aufstellungsverfahren betreibt die Stadt Borgholzhausen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, durch die der Planbereich von bisher "landwirtschaftlich genutzter Fläche" in "gewerbliche Baufläche" sowie in "Grünfläche" umgewidmet wird. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) m.W. v. 01.07.2005, ortsüblich bekannt gemacht. Borgholzhausen, den 03. Nov. 2007 Thorsten Klute Vorsitzender der Verbandsversammlung Zu b): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unterrichtet. Der Vorentwurf liegt deshalb in der Zeit vom 05. Nov. 2007 bis einschl. 30. Nov. 2007 während der Dienststunden in den Rathäusern der Städte Borgholzhausen, Außenstelle Masch 2, Zimmer 4 oder 6, und Versmold, Münsterstr. 16, Zimmer 203, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Darüber hinaus werden die Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen im Rahmen eines öffentlichen Sprechtages am Donnerstag , dem 15. Nov. 2007, ab 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Borgholzhausen, Schulstraße 5, Zimmer 1, erläutert. Gleichzeitig wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Nebenstelle Masch 2, Zimmer 4 oder 6, bis einschl. zum 30. Nov. 2007 zu dem Planvorentwurf zu äußern. Der vorgeschlagene Planbereich des aufzustellenden oben angegebenen Bebauungsplanes ist aus dem vorstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Borgholzhausen, den 03. Nov. 2007 Klemens Keller Verbandsvorsteher