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Amtsblatt Nr. 237 vom 24.09.2007
038/2007 Entwurf Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Gütersloh
Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Gütersloh zum Haushalt 2007 mit Nachtragshaushaltsplan Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Gütersloh zum Haushalt 2007 mit Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß §§ 53, 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen während der Dauer des Beratungsverfahrens vom 24.09.2007 bis zum 26.11.2007 zur Einsichtnahme aus. Er kann in der vorgenannten Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, Zimmer 321, Service Finanzen, eingesehen werden. Gegen den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden innerhalb einer Frist von 14 Tagen - vom 01.10.2007 bis 19.10.2007 - Einwendungen erheben. Sie sind spätestens bis zum 19.10.2007 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landrat des Kreises Gütersloh im Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, einzulegen. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Gütersloh, 21.09.2007 Kreis Gütersloh Der Landrat gez. Adenauer