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Amtsblatt Nr. 236 vom 11.09.2007
036/2007 Sitzung des Kreistages Gütersloh am 17.09.2007
Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 17.09.2007, 16.00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Niederschriftsgenehmigung 2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 3. Bericht zur Beschlussumsetzung 4. 1. Änderung des Landschaftsplanes Sennelandschaft; Wertung der Einwendungen 5. 1. Änderung des Landschaftsplanes Sennelandschaft; Satzungsbeschluss 6. 1. Änderung des Landschaftsplanes Osning; Satzungsbeschluss 7. Konsequenzen aus der UN-Studie zum Klimawandel Zukünftige Handlungsschwerpunkte des Kreises zur CO2-Minderung 8. Bewahrung des Lebenswerkes von Peter August Böckstiegel - Vorbereitung der Stiftungsgründung und Verwaltung des Hauses 9. Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwick-lung - Sekundarstufe I - - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.08.2007 10. Entlastung der Sparkassenorgane der Kreissparkasse Halle (Westf.) für das Geschäftsjahr 2006 11. Änderungen bei der Entsendung von Vertretern / Vertreterinnen des Kreises Gütersloh zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristi-schen Personen und Personenvereinigungen 12. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 13. Niederschriftsgenehmigung 14. Genehmigung eines Vertrages mit einem Kreistagsmitglied 15. Mitteilungen und Anfragen Gütersloh, 06.09.2007 gez. Adenauer Landrat
037/2007 Unterschutzstellung Naturschutzgebiet Emssee
Stadt Rietberg, Gemarkung Druffel, Flur 7, Flurstück 12 tlw., 43 tlw., 44, 45, 48 tlw., 57, 67, 68 und 69 Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das o. a. Naturschutzgebiet gemäß § 42 a Abs. 1 und 3 sowie § 42 d in Verbindung mit den §§ 8, 20, 34 Abs. 1, 48c und 73 Abs. 1 Satz 2 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/SGV. NRW 791) und der §§ 12, 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) sowie § 20 Landesjagdgesetz NW (LJG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Dezember 1994 (GV. NRW 1995 S. 2/SGV. NRW 2060) - hinsichtlich der Regelungen zur Ausübung der Jagd im Einvernehmen mit der oberen Jagdbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen - durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Naturschutz zu stellen. Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichtskarte und der Naturschutzgebietskarte liegt in der Zeit vom 19.September 2007 bis zum 18.Oktober 2007 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Zimmer 313, während der Dienststunden montags bis freitags von 08:30Uhr bis 12:00Uhr und montags bis donnerstags von 14:00Uhr bis 16:00Uhr und bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold, Zimmer A 237, während der Dienststunden montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Beim Landrat des Kreises Gütersloh können Bedenken und Anregungen schriftlich in 33324 Gütersloh und zur Niederschrift im Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück erho-ben werden. Aus der den Einwand enthaltenden Eingabe muß die vollständige Anschrift des Einwenders zu ersehen sein. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden. Es wird gemäß § 42 e Abs. 3 LG darauf hingewiesen, daß vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zum Inkrafttreten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in einer ordnungsbehördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. Aktenzeichen 51.30 - 265 Detmold, den 23. Mai 2007 Bezirksregierung Detmold - Höhere Landschaftsbehörde - Im Auftrag gez. Loyek