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Amtsblatt Nr. 233 vom 11.06.2007
029/2007 Sitzung des Kreistages am 18.06.2007
Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 18.06.2007, 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Niederschriftsgenehmigung 2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 3. Bericht zur Beschlussumsetzung 4. Verfahren zur Gründung der Böckstiegel-Stiftung 5. Begründung einer Mitgliedschaft im P.-A.-Böckstiegel-Freundeskreis e.V. 6. Eckwerte für den Kreishaushalt 2008 Jährlicher Werteverzehr der Kreisstraßen - Anfrage der FWG/UWG-Kreistagsfraktion vom 25.05.2007 7. Besondere Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen 8. "Erfolgreich in Ausbildung": Fortsetzung der Maßnahmen im Jahre 2008 9. Verabschiedung des Frauenförderplans 2007 - 2009 10. Befristete Förderung des Studienangebotes "Management im bürgerschaftlichen Ehrenamt" - Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2007 11. Änderung der Rechtsverordnung zu Beförderungsentgelten für Taxen 12. Übernahme einer Bürgschaft zu Gunsten der Altenzentrum Wiepeldoorn sowie heilpädagogi-sche Kindergärten GmbH & Co. KG zur Darlehensabsicherung 13. Bestellung und Vorschläge zur Wahl von Vertretern / Vertreterinnen des Kreises Gütersloh zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen und Personenvereinigungen 14. Ersatzbestimmung einer Vertreterin / eines Vertreters der Städte und Gemeinden in der Ge-sell-schafterversammlung der Radio Gütersloh Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG 15. Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss 16. Mitteilungen und Anfragen 17. Verabschiedung von Herrn Ltd. Kreisbaudirektor Reinhold Sudbrock Nichtöffentliche Sitzung: 18. Genehmigung der Vergleiche wegen der Fleischhygienegebühren 19. Auftragsvergaben 19.1 Beschaffung einer neuen Telekommunikationsanlage für die Leitstelle Gütersloh 19.2 EDV-Hard- und Software für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Gütersloh 20. Personalangelegenheiten 20.1 Beförderung eines Beamten des höheren Dienstes 21. Mitteilungen und Anfragen Gütersloh, 06.06.2007 gez. Adenauer Landrat
030/2007 Unterschutzstellung Naturschutzgebiet - Am Sundern -
Unterschutzstellung des ca. 7,3 ha großen erneut auszuweisenden Naturschutzgebietes "Am Sundern" im Bereich der Stadt Harsewinkel im Kreis Gütersloh Stadt Harsewinkel, Gemarkung Greffen, Flur 7, Flurstück 68; Flur 10, Flurstücke 22 tlw. Und 25 Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das o. a. Naturschutzgebiet gemäß § 42 a Abs. 1 und 3 sowie § 42 d in Verbindung mit den §§ 8, 20, 34 Abs. 1, 48c und 73 Abs. 1 Satz 2 des Landschaftsge-setzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/SGV. NRW 791) und der §§ 12, 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) sowie § 20 Landesjagdgesetz NW (LJG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Dezember 1994 (GV. NRW 1995 S. 2/SGV. NRW 2060) - hinsichtlich der Regelungen zur Ausübung der Jagd im Einvernehmen mit der oberen Jagdbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen - durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Naturschutz zu stellen. Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichtskarte und der Naturschutzgebietskarte liegt in der Zeit vom 18. Juni 2007 bis zum 19. Juli 2007 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Zimmer 313, während der Dienststunden montags bis freitags von 08:30Uhr bis 12:00Uhr und montags bis donnerstags von 14:00Uhr bis 16:00Uhr und bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold, Zimmer A 237, während der Dienststunden montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold schriftlich oder zur Nie-derschrift erheben. Beim Landrat des Kreises Gütersloh können Bedenken und Anregungen schriftlich in 33324 Gütersloh und zur Niederschrift im Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück erho-ben werden. Aus der den Einwand enthaltenden Eingabe muß die vollständige Anschrift des Einwenders zu ersehen sein. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden. Es wird gemäß § 42 e Abs. 3 LG darauf hingewiesen, daß vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zum Inkrafttreten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in einer ordnungsbehördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. Aktenzeichen 51.30 - 204 Detmold, den 23. Mai 2007 Bezirksregierung Detmold - Höhere Landschaftsbehörde - Im Auftrag gez. Loyek
031/2007 Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes - Graureiherkolonie in Harsewinkel
Unterschutzstellung des ca. 4,1 ha großen erneut auszuweisenden Naturschutzgebietes "Graureiherkolonie in Harsewinkel" im Bereich der Stadt Harsewinkel im Kreis Gütersloh , Stadt Harsewinkel, Gemarkung Harsewinkel, Flur 10, Flurstücke 21, 22 und 23 tlw. Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das o. a. Naturschutzgebiet gemäß § 42 a Abs. 1 und 3 sowie § 42 d in Verbindung mit den §§ 8, 20, 34 Abs. 1, 48c und 73 Abs. 1 Satz 2 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/SGV. NRW 791) und der §§ 12, 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) sowie § 20 Landesjagdgesetz NW (LJG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Dezember 1994 (GV. NRW 1995 S. 2/SGV. NRW 2060) - hinsichtlich der Regelungen zur Ausübung der Jagd im Einvernehmen mit der oberen Jagdbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen - durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Naturschutz zu stellen. Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichtskarte und der Naturschutzgebietskarte liegt in der Zeit vom 18. Juni 2007 bis zum 19. Juli 2007 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Zimmer 313, während der Dienststunden montags bis freitags von 08:30Uhr bis 12:00Uhr und montags bis donnerstags von 14:00Uhr bis 16:00Uhr und bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold, Zimmer A 237, während der Dienststunden montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold schriftlich oder zur Nie-derschrift erheben. Beim Landrat des Kreises Gütersloh können Bedenken und Anregungen schriftlich in 33324 Gütersloh und zur Niederschrift im Kreishaus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück erho-ben werden. Aus der den Einwand enthaltenden Eingabe muß die vollständige Anschrift des Einwenders zu ersehen sein. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden. Es wird gemäß § 42 e Abs. 3 LG darauf hingewiesen, daß vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zum Inkrafttreten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im ge-planten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in einer ordnungsbe-hördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. Aktenzeichen 51.30 - 204 Detmold, den 23. Mai 2007 Bezirksregierung Detmold - Höhere Landschaftsbehörde - Im Auftrag gez. Loyek