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Amtsblatt Nr. 222 vom 15.01.2007
001/2007 Kreis Gütersloh
Im § 27 der Satzung des Wapel-Wasserverbandes vom 7.10.1998 ist die Dauer der Verbandstätigkeit geregelt. Zur Fortsetzung der Verbandstätigkeit hat § 27 der Satzung gemäß des einstimmigen Beschlusses des Verbandsausschusses vom 6.4.2006 folgenden Wortlaut erhalten: "Nach Abschluss der Investitionstätigkeiten oder auf einvernehmlichen Antrag der vertretungsberechtigten Körperschaften löst die Aufsichtsbehörde den Verband auf. Die Verbandsaufgaben fallen auf die gesetzlichen bzw. vertraglichen Träger zurück, d.h. die Unterhaltung der Wapel einschließlich der Rückhaltebecken auf den Kreis Gütersloh, die Unterhaltung der übrigen Gewässer II. Ordnung und aller Nebenanlagen auf die Kommunen (Verbandsmitglieder). Das Verbandsvermögen bzw. die Forderungen sind nach dem Hebeschlüssel für die Verbandsbeiträge an die Verbandsmitglieder zu übertragen". Gütersloh, den 20.12.2006 Kreis Gütersloh Der Landrat
002/2007 Volkshochschule Harsewinkel - Schloß Holte-Stukenbrock - Verl
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Harsewinkel - Schloß Holte-Stukenbrock - Verl hat in der Sitzung am 14.12.2006 die Abnahme der Jahresrechnung 2005 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung erteilt. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 94 Go NW i.V. mit § 18 GkG öffentlich bekannt gemacht. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Schloß Holte-Stukenbrock, Kirchstr. 2, eingesehen werden. Schloß Holte-Stukenbrock, 15.12.06 Erichlandwehr Verbandsvorsteher