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Amtsblatt Nr. 204 vom 09.02.2006
005/2006 Zweckverband Volkshochschule Harsewinkel - SH-S - Verl
H A U S H A L T S S A T Z U N G des Zweckverbandes Volkshochschule Harsewinkel - Schloß Holte-Stukenbrock - Verl für das Haushaltsjahr 2006 Aufgrund des § 18 Abs. 1GkG in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NRW. S.160), in Verbindung mit den §§ 75 ff der GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96), hat die Verbandsversammlung mit Beschluss vom 07.12.2005 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2006 erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 856.970 € in der Ausgabe auf 856.970 € im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 36.160 € in der Ausgabe auf 36.160 € festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. § 5 Die Verbandsumlage gemäß § 21 Abs. 4 der Verbandssatzung wird auf 236.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die einzelnen Verbandsmitglieder ergibt sich aus der dem Haushaltsplan beigefügten Nachweisung. § 6 Über- oder außerplanmäßige Ausgaben sind i. S. des § 82 GO erheblich, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden: a) überplanmäßige Ausgaben: 50 % der Einzelansätze oder 2.500 € im Einzelfall; Einzelansätze, die gegenseitig für deckungsfähig erklärt worden sind (§ 18 GemHVO), gelten gemeinsam als ein Haushaltsansatz; b) außerplanmäßige Ausgaben gelten als erheblich, wenn 1.500 € überschritten werden. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.10.1979 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Festsetzung im § 5 ist vom Landrat des Kreises Gütersloh als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Gütersloh mit Verfügung vom 05.01.2006 erteilt worden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden. c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schloß Holte-Stukenbrock, den 11. Januar 2006 _____________________ (Sautmann) stellv.Vorsitzender der Verbandsversammlung
006/2006 Zweckverband INFOKOM Gütersloh
des Zweckverbandes INFOKOM Gütersloh - Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikationstechnik - für das Haushaltsjahr 2006 Unter der Voraussetzung des § 9 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.NRW. S. 644) finden für kamerale Haushalte die Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung: Nach §§ 8, 18 und 19 Abs.2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW.S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NRW. S. 160), in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 1994 (GV. NRW. 1994 S. 270) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz 29.04.2003 (GV. NRW. S. 254), sowie nach § 7 Abs. 1b der Verbandssatzung des Zweckverbandes "INFOKOM Gütersloh -Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikationstechnik-" (ABl.Reg. Det. 1981 S. 69), zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 1. Dezember 2003 (ABl.Reg. Det. 2003 S. 304), hat die Verbandsversammlung am 12.12.2005 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 35.700,00 EUR in der Ausgabe auf 35.700,00 EUR im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 0,00 EUR in der Ausgabe auf 0,00 EUR festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kassenkredite werden nicht veranschlagt. § 5 Über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die auf gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage beruhen, sind i.S. des § 82 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50 % des Ansatzes ausmachen oder mindestens 5.000,00 EUR betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 EUR überschreiten. Diese Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Zweckverbandsversammlung. Über die Leistung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben entscheidet der Verbandsvorsteher. Über die Leistung geringfügiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben entscheidet die Geschäftsführung. § 6 Die gemäß § 14 (4) der Verbandssatzung zu erhebende Umlage wird auf 33.500 € festgesetzt. (Feldmann) Vorsitzender der Verbandsversammlung (S.-G. Adenauer) der Schriftführer BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die von der Verbandsversammlung der INFOKOM Gütersloh -Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikationstechnik- am 12.12.2005 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die gemäß §§ 8, 18 und 19 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderliche Genehmigung des Regierungspräsidenten Detmold bezüglich der gemäß § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 zu zahlenden Umlage wurde am 21.12.2005 - AZ 31.60.02 (50) - erteilt Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit oder der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Verbandsvorsteher hat den Beschluß der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der INFOKOM Gütersloh - Zweckverband für kommunale Informations- und Kommunikationstechnik- vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gütersloh, den 03.01.2006 (Feldmann) Vorsitzender der Verbandsversammlung
007/2006 Kreis Gütersloh
Sitzung des Kreistages Gütersloh am 20. Februar 2006 Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 20. Ferbuar 2006, um 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: 1. Niederschriftsgenehmigung 2. Einführung und Verpflichtung eines neuen Kreistagsmitgliedes 3. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 4. Bericht zur Beschlussumsetzung 5. Ersatzwahlen zu Ausschüssen des Kreistages und sonstigen Gremien 6. Erhöhung der Fraktionszuwendungen ab 2006 - Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2005 7. Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Kreis Gütersloh 8. Übernahme der Schulträgerschaft für das Carl-Miele-Berufskolleg und das Reinhard-Mohn-Berufskolleg 9. Verabschiedung des Haushaltes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit Stellenplan Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Ausschussergebnisse Ausweitung der Schulsozialarbeit an den Berufskollegs im Kreis Antrag der SPD-Fraktion vom 12.01.2006 Wiederbesetzung einer Stelle in der Bildungs- und Schulberatung Antrag der SPD-Fraktion vom 12.01.2006 Verzicht auf Eigenanteile an den Schülerfahrtkosten zu den Berufskollegs des Kreises Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 13.01.2006 Strukturelle Auswirkungen des GFG 2006 Resolution gegen den Wegfall des Solidarbeitragsgesetzes Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2006 Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 10. Erlass einer Gebührensatzung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene 11. Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung 12. Änderung der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe 13. Errichtung eines neuen Bildungsganges am Berufskolleg Halle (Westf.) 14. Errichtung eines neuen Bildungsganges am Reckenberg-Berufskolleg 15. Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten 16. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 17. Mitteilungen und Anfragen 17.1 Nebentätigkeiten des Landrats Gütersloh, 09.02.2006 gez. Adenauer Landrat